Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen:

  1. Welche Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshäuser oder vergleichbare Einrichtungen gibt
    es aktuell im Stadtgebiet, die von Bürgern, Vereinen oder sonstigen Vereinigungen ge-
    nutzt werden können?
  2. In welchem Ortsteil erscheint die Errichtung eines Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshau-
    ses sinnvoll und welcher spezifischen Nutzung (vermutliche Nutzergruppen, Art und An-
    zahl der kalkulierten Nutzungen) sollte aus Sicht der Verwaltung dienen?
  3. Nach Vorlage der Daten wird ein Arbeitskreis gebildet, der die aufgezeigte Nutzung als
    Grundlage für die Ratsgremien bewertet und priorisiert.

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