Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen:
- Welche Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshäuser oder vergleichbare Einrichtungen gibt
es aktuell im Stadtgebiet, die von Bürgern, Vereinen oder sonstigen Vereinigungen ge-
nutzt werden können? - In welchem Ortsteil erscheint die Errichtung eines Bürger- bzw. Dorfgemeinschaftshau-
ses sinnvoll und welcher spezifischen Nutzung (vermutliche Nutzergruppen, Art und An-
zahl der kalkulierten Nutzungen) sollte aus Sicht der Verwaltung dienen? - Nach Vorlage der Daten wird ein Arbeitskreis gebildet, der die aufgezeigte Nutzung als
Grundlage für die Ratsgremien bewertet und priorisiert.